Worum ging es bei eurem Mietkampf?
Der ganze Gebäudekomplex wurde 2005 an die Fa. Taekker Immobilien GmbH verkauft. Von den ehemals 14 Einheiten, zumeist Wohngemeinschaften, gibt es heute nur noch zwei. Wir sind eine davon. Nach unzähligen Kündigungen sowie Aussetzung und Wiederaufnahme von über drei Jahre anhaltenden Baumaßnahmen haben wir eine Mietminderungklage gegen die Fa. Taekker eingereicht, die am Amtsgericht verhandelt wurde. Es ging darum, ob unser Mietvertrag nun ein Wohn- oder ein Gewerbemietverhältnis sei. Das Amtsgericht kam zu dem Ergebnis, dass es sich um ein Wohnmietverhältnis handelt. Die Mietminderungsklage lief also zu unseren Gunsten.
Daraufhin eröffnete die Gegenseite 2017 eine Räumungsklage und legte gleichzeitig Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts ein. Die Klagen landeten am Berliner Landgericht. Die Situation spitzte sich weiter zu, weil die Räumungsklage von Vermieterseite mit der Androhung von Schadensersatz unterlegt wurde. Es wurde ein massives Drohszenario aufgebaut, das ganz klar die Funktion hat, uns vom Einklagen unserer Rechte abzuhalten. Hierin sehen wir einen politischen Skandal.
Wie ging es weiter?
Angesichts der Schadensersatzdrohungen und der rechtlich frustrierenden Entwicklung im Umgang mit Wohnverhältnissen die auf Gewerbemietverträgen beruhen, haben wir uns nach sechs Jahren Widerstand auf einen Vergleich eingelassen. 30 Jahre lesbisch-feministisch-queere WG in der Schinkestraße gehen ihrem Ende zu.
Die Etage ist verloren. Das heißt aber nicht, dass der Kampf verloren ist, oder dass wir uns resigniert zurückziehen. Vielmehr heißt es, dass der Widerstand breiter, die politischen Forderungen umfassender und die Strategien kreativer werden.
Welche Forderungen sind euch wichtig?
Es kann nicht sein, dass horrende Schadensersatzforderungen an eine Räumungsklage gekoppelt werden und langjährige Mieter*innen großen finanziellen Risiken ausgesetzt sind, sobald sie sich wehren wollen. Wir fordern die Anerkennung von Wohnmietverhältnissen an Orten, wo real gewohnt wird wie Fabriksgebäuden, Ladenlokalen, Ateliers, Werkstätten und ähnliches. Reichtum darf nicht über Wohnraum entscheiden oder verfügen.
Das Interview führte Joachim Haske