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Eine Gruppe von Aktivist*innen demonstriert vor dem Jobcenter. Credit:

Arbeit & Soziales

»Man muss schon lauter werden, damit man zu seinem Recht kommt.«

Beim Jobcenter Neukölln mehren sich die Vorfälle von der Verweigerung der Bestätigung von Unterlagen. Es ist nicht das erste Mal.

Eine Sache ist im Neuköllner Jobcenter immer wieder Thema: Die Abgabebestätigung für eingereichte Unterlagen. Im Oktober 2017 stellte das Jobcenter kurzfristig und ohne Vorwarnung die schriftliche Bestätigung der Abgabe von Unterlagen ein. Auf einen von der Fraktion DIE LINKE initiierten Beschluss der Neuköllner BVV hin wurden solche Bestätigungen offiziell wieder ausgestellt. Nun aber gibt es erneut Probleme.


»Im Januar erreichten mich gehäuft Beschwerden wegen verweigerter Eingangsbestätigungen. Auch die im Kindl-Boulevard ansässige Anwaltskanzlei wurde mehrfach kontaktiert« berichtet Doris Hammer, Sprecherin der Fraktion für Sozialpolitik. Der Kampf gegen Hartz IV und die damit verbundenen Schikanen ist ihr eine Herzensangelegenheit. Das bringt sie häufiger mal auf Konfrontationskurs mit dem Jobcenter. Für Leistungsbezieher*innen ist die Eingangsbestätigung besonders wichtig – sie vorweisen zu können, entscheidet mitunter darüber, ob Geld ausgezahlt wird oder nicht. Beispielsweise im Rahmen der sogenannten Mitwirkungsplicht müssen Unterlagen innerhalb einer festgelegten Frist eingereicht werden. Wenn dies nicht nachgewiesen werden kann, drohen Kürzungen. Die Betroffenen kann das in existenzielle Not stürzen.

Sanktion wegen fehlender Bestätigung

Michelle Zerbe, eine ausgebildete Friseurin und Gastronomin aus der Gropiusstadt, hat schon häufiger schlechte Erfahrungen mit dem Jobcenter gemacht. Da sie ihren kranken Sohn pflegen muss, ist es schwierig für sie, eine Arbeit zu finden. Seit mehreren Jahren bezieht sie Hartz IV. Wie oft man sich im Jobcenter geweigert hat, ihr die Abgabe von eingereichten Unterlagen zu bestätigen, kann sie gar nicht mehr zählen. »Mir ist das mehrmals passiert. Ich habe meine Unterlagen abgegeben, aber keine Bestätigung erhalten. Dann habe ich einen Brief bekommen: Es täte ihnen Leid, die Unterlagen lägen leider nicht vor und sie könnten daher meine Leistung nicht auszahlen. Ich solle sie schnellstmöglich nachreichen. Das bringt mich natürlich wirklich in Schwulitäten.« Beschwert hat sie sich mehrmals deswegen, zum Teil mit Erfolg. Aber: »Man muss schon lauter werden, damit man zu seinem Recht kommt.«
Laut Geschäftsführung des Jobcenters gibt es die offizielle Weisung, Bestätigungen auszustellen. Das scheint allerdings nicht bei allen Sachbearbeiter*innen angekommen zu sein. Warum – das ist fraglich. Denn es ist kein großer Arbeitsaufwand, meint Michelle Zerbe: »Das dauert nicht einmal eine Minute. Die Eingabebestätigung wird vom Computer direkt ausgedruckt und das war's dann.«

Automatische Antwort auf 
Einsendung per E-Mail nötig

»Solange Hartz IV und die Sanktionen nicht abgeschafft sind, muss sichergestellt sein, dass eine Bestätigung der eingereichten Unterlagen ohne Diskussion erfolt«, fordert Doris Hammer. Weiterhin müsse auch die Einsendung per E-Mail mit einer automatischen Antwort bestätigt werden. »Auch Leistungsbezieher*innen haben Anspruch auf eine würdevolle Ansprache und Behandlung und sollten nicht darum betteln müssen.«

Schlichtungsstelle

Regelmäßig kommt es zu Konflikten zwischen Hartz-IV-Bezieher*innen und dem Jobcenter. Lässt sich der Konflikt nicht klären, ist ein Gang vor Gericht für viele Betroffene mit enormem Stress und Aufwand verbunden – obwohl Klagen häufig erfolgreich sind. Auf Initiative der Fraktion DIE LINKE hat die BVV Neukölln daher beschlossen, für das Jobcenter Neukölln eine Schlichtungsstelle einzurichten. Diese soll sich unparteiisch Konflikten annehmen. In anderen Bezirken gibt es solche Stellen bereits.

Beistandsrecht

Alle Leistungsempfänger*innen haben das Recht, zu einem Termin im Jobcenter eine Vertrauensperson mitzunehmen. Das kann jede und jeder sein: Bekannte, Freunde oder Geschwister. Eine Vertrauensperson kann zum Beispiel übersetzen oder als Zeug*in fungieren. Häufig reicht aber auch die bloße Anwesenheit einer dritten Person aus, um bestehende Spannungen zwischen Sachbearbeiter*in und Kund*in abzubauen. Die Fraktion DIE LINKE hat durchgesetzt, dass das Neuköllner Jobcenter in seinen Schreiben auf das Beistandsrecht aufmerksam macht.

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