Das Volksbegehren für gesunde Krankenhäuser ist bereits vor anderthalb Jahren gestartet. Was ist seitdem passiert?
Wir haben im Juni letzten Jahres fast 50.000 Unterschriften eingereicht. Seitdem befand sich der Gesetzestext in der rechtlichen Prüfung. Bei anderen Volksbegehren ging das viel schneller. Ganz offensichtlich wollte der Senat aber abwarten, was in Hamburg und Bayern passiert, wo ähnliche Volksbegehren im Gang waren. Leider hat sich Rot-Rot-Grün nun den dortigen Urteilen angeschlossen und das Volksbegehren abgeschmettert.
Könntest du nochmal kurz eure Forderungen darstellen?
Wir fordern eine gesetzliche Personalbemessung für die Krankenhäuser, um die Überlastung der Beschäftigten zu beenden. Darunter leiden ja auch die Patientinnen und Patienten. Deswegen soll die Pflegepersonalregelung (PPR) wieder verbindlich werden, wie es in den 1990er Jahren schon war. So wäre auf vielen Stationen eine Pflegekraft für acht Patientinnen und Patienten zuständig, statt wie heute für 20 und mehr.
Ihr wollt auch die öffentliche Finanzierung ausbauen…
Eigentlich ist das Land Berlin verpflichtet, die Investitionskosten der Krankenhäuser vollständig zu tragen. Wir fordern, dass sich der Senat daran halten muss. Für die Kosten von Renovierungen oder von neuen Geräten dürfen nicht mehr die Personaltöpfe angezapft werden. Und drittens fordern wir, dass die Hygiene-Richtlinien des Robert-Koch-Instituts verbindlich übernommen werden. Das würde zum Beispiel bedeuten, dass die Reinigungskräfte nicht mehr in Billigfirmen outgesourcet werden dürften, was deren Arbeit und damit die Hygiene in Krankenhäusern deutlich verbessern würde.
Das Volksbegehren wurde jetzt gestoppt und muss vor das Landesverfassungsgericht…
Kurz vor der Sommerpause hat der Senat erklärt, dass er das Volksbegehren nicht für rechtmäßig hält. Das hat uns im Bündnis unvorbereitet getroffen. Wir wurden nicht informiert, sondern haben das entgegen vorheriger Versprechen aus der Presse erfahren. So konnten wir keine Gespräche mit den Verantwortlichen mehr führen und darauf reagieren. Dieser Stil hat uns ziemlich enttäuscht und geärgert.
Wie kommt der Senat zu seiner Einschätzung?
Man zieht sich auf die bequeme Position zurück, dass unsere Forderungen mit der neuen Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung von CDU-Gesundheitsminister Spahn inzwischen auf Bundesebene geregelt würden und das Land in der Folge keine Regelungskompetenzen mehr habe. Dabei handelt es sich aber bloß um eine Verordnung, nicht um ein Gesetz. Diese Verordnung orientiert sich zudem an den schlechtesten Krankenhäusern und nicht an den Notwendigkeiten. Damit wird der Notstand gesetzeskonform gemacht, mit fatalen Folgen: Manche Krankenhäuser können sogar noch Personal abbauen und damit die Situation weiter verschlechtern.
Hat Rot-Rot-Grün wenigstens Alternativen für die Verbesserung der Situation?
Wenig. Sie wollen eine Bundesratsinitiative starten, die aber wahrscheinlich sowieso keine Mehrheit findet. Wir hätten uns mehr Mut gewünscht. Nicht nur in der Mietenpolitik, sondern auch in den Krankenhäusern herrscht ein gefährlicher Notstand.
Wie geht’s jetzt weiter?
Wir wissen nicht, wie lange sich das Verfahren vor dem Verfassungsgericht ziehen wird. Das kann Wochen, aber auch Jahre dauern. Wir würden uns wünschen, dass die Berliner Richterinnen und Richter sich nicht von den Urteilen aus Hamburg und Bayern beeindrucken lassen, sondern eine eigene Entscheidung im Sinne gesunder Krankenhäuser treffen. Aber wie auch immer es ausgeht, wir werden weiter streiten und notfalls wieder andere Wege einschlagen. Begonnen hat ja alles mit einem erfolgreichen Streik an der Charité. Aber wir werden sehen und bestimmt nicht aufgeben.
Vielen Dank und viel Erfolg bei der weiteren Auseinandersetzung!